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Zeugenbegleitprogramm für Kinder

 

In den letzten Jahren sind die Bemühungen um einen verbesserten Opferschutz im Strafprozess intensiviert worden. Ein besonderes Anliegen ist der Schutz kindlicher Zeugen, vor allem wenn sie Opfer von Sexualstraftaten geworden sind. Bei sexuellem Missbrauch können auch bereits Kleinkinder als Zeugen vernommen werden, wenn das Kind einsichtsfähig ist und eine verwertbare Aussage zu erwarten ist. Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten sind durch das Geschehene oft traumatisiert und schwer belastet. Es kostet sie einen enormen Kraftaufwand ein Strafverfahren durchzustehen. Denn die kindlichen Opferzeugen müssen über sehr persönliche, intime und traumatisierende Erlebnisse berichten.
Zielgruppe dieses Programms sind Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren.

Das Zeugenbegleitprogramm besteht aus zwei wichtigen Elementen:

 

  1. die Vermittlung von Informationen über das Gericht, Aufgaben von Zeugen und den Ablauf einer Gerichtsverhandlung; Ziel: --> angstauslösenden Vorstellungen und falschen Wissenskonzepten soll entgegengewirkt und Bewältigungskompetenz soll aufgebaut werden.
  2. die Begleitung in die Hauptverhandlung; Ziel: --> soziale Unterstützung für Kinder und teilnehmende Erziehungsberechtigte.

 

Zu 1)

Vermittlung von Informationen an das Kind

  • Informationen über Aufgabe einer Zeugin/eines Zeugen
  • Informationen über Funktion, Ablauf und Umfang der Aussage
  • Informationen über den Prozessverlauf
  • Informationen über Prozessbeteiligte
  • Hinweise auf allgemeine Verhaltensmöglichkeiten
  • Besichtigung des Gerichtssaals und des Zeugenzimmers
  • Erläuterung möglicher Verfahrensausgänge
  • Bearbeitung individueller Befürchtungen
  • Planung des Gerichtstages

Nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft werden die Eltern/Vertreter der kindlichen Zeugen auf das Zeugenbegleitprogramm hingewiesen. Die MitarbeiterInnen des Zeugenbegleitprogramms (Frauennotruf Deggendorf e.V.) nehmen Kontakt mit den Betroffenen auf und geben Informationen an die Kinder (unter Verwendung kindgerechter Materialen). Gespräche über den Sachverhalt und den Inhalt der Aussage finden nicht statt (um eine Beeinflussung zu verhindern). Termine zur Besichtigung des Gerichtssaals und des Zeugenzimmers werden vereinbart.

Den Eltern/Sorgeberechtigten wird angeboten, mit dem Kind zur Hauptverhandlung zu gehen und es während der gesamten Verhandlungsdauer dort zu begleiten. Planung des Ablaufs (Verpflegung, Spielzeug etc.).

Nach der Hauptverhandlung soll dem Kind die Möglichkeit gegeben werden, seine Erfahrungen und Eindrücke über den Gerichtstag zu besprechen. Bei besonderer Belastung des Kindes kann möglicherweise eine Beratung/Therapie empfohlen werden.